Allgemeine Geschäftsbedingungen
Universität St.Gallen, Institut für Versicherungswirtschaft,
St.Gallen, Schweiz («IVW-HSG»)
für die Durchführung von Offenen Weiterbildungsprogrammen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Einzelverträge gemäss Ziffer 3.1. zwischen dem IVW-HSG einerseits und seinem jeweiligen Kunden (der «Kunde»).
1.2 Diese AGB gelten neben den Einzelverträgen ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das IVW-HSG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Das IVW-HSG bietet universitäre Offene Weiterbildungs-Programme für Kunden im In- und Ausland an.
2.2 Im Rahmen der CAS-, DAS- und MAS-Programme wird die Stoffvermittlung begleitet durch ein Coaching der Teilnehmenden durch das IVW-HSG, womit nicht nur der Lerneffekt verbessert, sondern auch die Sozialkompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden gefördert werden soll.
2.3 Neben Coaching und Training dienen Seminar- und Diplomarbeiten dazu, eine grundlegende Fragestellung des Kunden zu bearbeiten und Lösungen zur Verfügung zu stellen (z.B. ein Ausbildungskonzept einer Corporate Academy).
2.4 Stoffvermittlung und Coaching erfolgen durch Mitglieder der Faculty der Universität St.Gallen. Bei Bedarf zieht das IVW-HSG nach eigenem Ermessen externe Dozierende bei.
2.5 Ein Einzelvertrag regelt, welche Leistungen (Konzepte, Coaching, Seminare) gegenüber einem Kunden im Einzelfall und in welcher Form erbracht werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt zustande mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages, in welchem die Einzelheiten über ein Weiterbildungsangebot festgehalten wird (der «Einzelvertrag»).
3.2 Eine E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitserfordernis.
4. Preisgestaltung
4.1 Soweit dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, stellt der im Einzelvertrag pauschal vereinbarte Preis für die Leistungen des IVW-HSG einen Netto-Preis dar. Eine gegebenenfalls anfallende Steuer ist zusätzlich zum Netto-Preis geschuldet.
4.2 Im Preis inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart:
- Kosten für Unterlagen und Tages-Verpflegung der Teilnehmenden;
- Kosten für die Miete von Seminar- und Schulungsräumlichkeiten und die Nutzung der technischen Infrastruktur
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4.3 Im Preis nicht inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart:
- die Kosten für Unterbringung und Reise des Kunden resp. der Teilnehmenden;
- die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten der Teilnehmenden während eines Seminars und der Durchführung von Social Events entstehenden Kosten.
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4.4 Allfällige Preisnachlasse auf die Studiengebühr (z.B. Frühbucher-Rabatt i.H.v. 5% oder Future.Value-Rabatt i.H.v. 10%) sind nicht miteinander kumulierbar.
4.5 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag wird die Rechnung mit definitiver Anmeldung des Teilnehmers fällig und ist bis zum Seminarbeginn vollständig einzuzahlen. Zahlungen erfolgen an das Konto der Universität St.Gallen bei:
Bankinstitut: PostFinance AG
Adresse: Mingerstrasse 20, 3030 Bern
Clearing: 9000
Konto-Nr. 90-747-8
IBAN: CH21 0900 0000 9000 0747 8
IBAN-QR: CH24 3000 0002 9000 0747 8 (zusammen mit QR-Referenznummer)
Swift: POFICHBEXXX
Inhaber: Universität St.Gallen, Dufourstrasse 50, 9000 St.Gallen
4.6 Bei Rücktritt des Kunden bis 3 Monate vor Seminarbeginn werden keine Kosten erhoben. Danach werden bis 30 Tage vor Seminarbeginn 20% des Betrages in Rechnung gestellt. Wird die Teilnahme zwischen 30 und 15 Tage vor Beginn storniert, ist 50% des Preises geschuldet, bei späterem Rücktritt der gesamte Preis, zuzüglich einer allfällig geschuldeten Steuer gemäss Ziffer 4.1.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen kurzfristig verhindert sein, eine geeignete andere Person in das Seminar zu delegieren. In diesem Falle ist keine Rücktrittsleistung geschuldet.
5. Rücktritt vom Vertrag
5.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe, die einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, ist der Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung möglich.
5.2 Im Falle eines Rücktritts durch das IVW-HSG aus Gründen, für welche den Kunden kein Verschulden trifft, erstattet dieses dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen. Darüber hinaus bestehen für das IVW-HSG keine weiteren Verpflichtungen. Die finanziellen Folgen des Rücktritts durch den Kunden sind in Ziffer 4.5 vorstehend geregelt.
6. Haftung
6.1 Das IVW-HSG haftet für eine sorgfältige, dem aktuellen Stand der Managementlehre entsprechenden Konzipierung und Durchführung des Seminars oder Coachings.
6.2 Die Haftung des IVW-HSG ist beschränkt auf die Tatbestände der grob fahrlässigen und der absichtlichen Schadenszufügung.
6.3 Die Leistungen des IVW-HSG unter diesen AGB resp. einem Einzelvertrag stellen keine Beratungs-Dienstleistung dar. Von der Haftung des IVW-HSG gänzlich ausgeschlossen sind daher unmittelbare und mittelbare Schäden aus der Umsetzung der durch das IVW-HSG unter einem Einzelvertrag vermittelten Inhalte durch den Kunden oder einzelne Mitarbeiter oder Teilnehmer.
6.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Hälfte des Preises gemäss Ziffer 4.1 vorstehend beschränkt.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Das Copyright für Teilnehmerdokumentationen bleibt beim IVW-HSG bzw. bei den einzelnen Dozierenden.
7.2 Die Nutzung des Copyrights für interne Zwecke des Kunden ist gestattet. Eine weiter gehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und den betreffenden Inhabern des Copyrights.
8. Geheimnis- und Datenschutz
8.1 Das IVW-HSG gewährleistet die Vertraulichkeit aller geheimen Informationen und Daten über den Kunden, die Teilnehmenden und Mitarbeiter, von denen es im Rahmen der Konzipierung und Durchführung des Seminars, des Coachings oder der Konzepterstellung Kenntnis erlangt.
8.2 Generelle Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit zwischen den Parteien dürfen vom IVW-HSG und den einzelnen Dozierenden frei genutzt werden.
8.3 Adressdaten des Kunden und seiner Mitarbeiter und Teilnehmer dürfen vom IVW-HSG zum Zwecke der direkten Information über zukünftige Weiterbildungsangebote genutzt werden.
8.4 Durch die Anmeldung für eine vom IVW-HSG organisierte und durchgeführte Veranstaltung erklärt sich die anmeldende Person mit der Datenschutzrichtlinie des IVW-HSG einverstanden.
8.5 Eine über die in Ziffern 9.1 bis 9.3 getroffene Regelung hinausgehende Verwendung von Informationen und Daten bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Kunden.
8.6 Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden gelegentlich Fotos und Videos von und aus den Klassen aufgenommen, welche für unsere Website sowie Social-Media-Kanäle verwendet werden können. Teilnehmende, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, sich beim Seminarmanagement zu melden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.
9.2 Das IVW-HSG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für einen Einzelvertrag ist die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Version dieser AGB anwendbar.
9.3 Diese AGB sowie die Einzelverträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB oder einem Einzelvertrag ist St.Gallen.
St.Gallen, den 22. Januar 2026