
Erdbebenversicherung als Eventualverpflichtung? Eine kritische Betrachtung der tatsächlichen Kosten
In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» wird ein konkreter Vorschlag für eine staatlich organisierte Schadendeckung präsentiert. Diese Absicherung ist für alle privaten Liegenschaftseigentümer in der Schweiz verpflichtend und soll eine maximale Kapazität von 22 Mrd. CHF besitzen. Die Versicherten sollen erst dann eine Zahlung in Höhe von 0,7 % der Versicherungssumme ihrer Liegenschaft leisten, wenn ein noch zu definierendes Erdbeben-Schadenereignis eingetreten ist. In dieser Studie wird das Konzept kritisch betrachtet. Der Vorschlag zur Erdbebenversicherung als Eventualverbindlichkeit berücksichtigt keine Transaktionskosten. Dadurch bleiben rund 25 % der tatsächlichen Kosten ausser Ansatz. Somit bleibt unklar, wie das Schadenmanagement und die dazugehörige Infrastruktur inklusive Inkasso finanziert und organisiert werden sollen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen muss, wodurch Liegenschaftseigentümer von Nicht-Eigentümern subventioniert würden. Die Abgabe ist steuerähnlich ausgestaltet, dient jedoch weder dem sozialen Ausgleich noch nutzt sie die globalen Diversifikationsmöglichkeiten einer Versicherungslösung. Zudem wirkt eine Abgabe im Schadenfall stark krisenverstärkend.