Allgemeine Geschäftsbedingungen

Universität St.Gallen, Institut für Versicherungswirtschaft,
St.Gallen, Schweiz («I.VW-HSG»)

für die Durchführung von Offenen Weiterbildungsprogrammen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Einzelverträge gemäss Ziffer 3.1. zwischen dem I.VW-HSG einerseits und seinem jeweiligen Kunden (der «Kunde»).

1.2 Diese AGB gelten neben den Einzelverträgen ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das I.VW-HSG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Das I.VW-HSG bietet universitäre Offene Weiterbildungs-Programme für Kunden im In- und Ausland an.

2.2 Im Rahmen der CAS-, DAS- und MAS-Programme wird die Stoffvermittlung begleitet durch ein Coaching der Teilnehmenden durch das I.VW-HSG, womit nicht nur der Lerneffekt verbessert, sondern auch die Sozialkompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmenden gefördert werden soll.

2.3 Neben Coaching und Training dienen Seminar- und Diplomarbeiten dazu, eine grundlegende Fragestellung des Kunden zu bearbeiten und Lösungen zur Verfügung zu stellen (z.B. ein Ausbildungskonzept einer Corporate Academy).

2.4 Stoffvermittlung und Coaching erfolgen durch Mitglieder der Faculty der Universität St.Gallen. Bei Bedarf zieht das I.VW-HSG nach eigenem Ermessen externe Dozierende bei.

2.5 Ein Einzelvertrag regelt, welche Leistungen (Konzepte, Coaching, Seminare) gegenüber einem Kunden im Einzelfall und in welcher Form erbracht werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Ein Vertrag kommt zustande mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages, in welchem die Einzelheiten über ein Weiterbildungsangebot festgehalten wird (der «Einzelvertrag»).

3.2 Eine E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitserfordernis.

4. Preisgestaltung

4.1 Soweit dies im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt wird, stellt der im Einzelvertrag pauschal vereinbarte Preis für die Leistungen des I.VW-HSG einen Netto-Preis dar. Eine gegebenenfalls anfallende Steuer ist zusätzlich zum Netto-Preis geschuldet.

4.2 Im Preis inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart:

        • Kosten für Unterlagen und Tages-Verpflegung der Teilnehmenden;
        • Kosten für die Miete von Seminar- und Schulungsräumlichkeiten und die Nutzung der technischen Infrastruktur

4.3 Im Preis nicht inbegriffen sind, sofern im Einzelvertrag nicht anders vereinbart:

        • die Kosten für Unterbringung und Reise des Kunden resp. der Teilnehmenden;
        • die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten der Teilnehmenden während eines Seminars und der Durchführung von Social Events entstehenden Kosten.

4.4 Allfällige Preisnachlasse auf die Studiengebühr (z.B. Frühbucher-Rabatt i.H.v. 5% oder Future.Value-Rabatt i.H.v. 10%) sind nicht miteinander kumulierbar.

4.5 Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag wird die Rechnung mit definitiver Anmeldung des Teilnehmers fällig und ist bis zum Seminarbeginn vollständig einzuzahlen.
Zahlungen erfolgen an das Konto des I.VW-HSG bei:Bank: acrevis Bank AG
Adresse: Marktplatz 1, 9004 St.Gallen
Clearing: 6900
Konto Nr: 160.089.250.05
IBAN: CH27 0690 0016 0089 2500 5
SWIFT/BIC: ACRGCH22
Inhaber: Institut für Versicherungswirtschaft I.VW-HSG, Tannenstrasse 19, 9000 St.Gallen

4.6 Bei Rücktritt des Kunden bis 3 Monate vor Seminarbeginn werden keine Kosten erhoben. Danach werden bis 30 Tage vor Seminarbeginn 20% des Betrages in Rechnung gestellt. Wird die Teilnahme zwischen 30 und 15 Tage vor Beginn storniert, ist 50% des Preises geschuldet, bei späterem Rücktritt der gesamte Preis, zuzüglich einer allfällig geschuldeten Steuer gemäss Ziffer 4.1.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen Gründen kurzfristig verhindert sein, eine geeignete andere Person in das Seminar zu delegieren. In diesem Falle ist keine Rücktrittsleistung geschuldet.

5. Rücktritt vom Vertrag

5.1 Bei Vorliegen wichtiger Gründe, die einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, ist der Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung möglich.

5.2 Im Falle eines Rücktritts durch das I.VW-HSG aus Gründen, für welche den Kunden kein Verschulden trifft, erstattet dieses dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen. Darüber hinaus bestehen für das I.VW-HSG keine weiteren Verpflichtungen. Die finanziellen Folgen des Rücktritts durch den Kunden sind in Ziffer 4.5 vorstehend geregelt.

6. Haftung

6.1 Das I.VW-HSG haftet für eine sorgfältige, dem aktuellen Stand der Managementlehre entsprechenden Konzipierung und Durchführung des Seminars oder Coachings.

6.2 Die Haftung des I.VW-HSG ist beschränkt auf die Tatbestände der grob fahrlässigen und der absichtlichen Schadenszufügung.

6.3 Die Leistungen des I.VW-HSG unter diesen AGB resp. einem Einzelvertrag stellen keine Beratungs-Dienstleistung dar. Von der Haftung des I.VW-HSG gänzlich ausgeschlossen sind daher unmittelbare und mittelbare Schäden aus der Umsetzung der durch das I.VW-HSG unter einem Einzelvertrag vermittelten Inhalte durch den Kunden oder einzelne Mitarbeiter oder Teilnehmer.

6.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Hälfte des Preises gemäss Ziffer 4.1 vorstehend beschränkt.

7. Geistiges Eigentum

7.1 Das Copyright für Teilnehmerdokumentationen bleibt beim I.VW-HSG bzw. bei den einzelnen Dozierenden.

7.2 Die Nutzung des Copyrights für interne Zwecke des Kunden ist gestattet. Eine weiter gehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und den betreffenden Inhabern des Copyrights.

8. Geheimnis- und Datenschutz

8.1 Das I.VW-HSG gewährleistet die Vertraulichkeit aller geheimen Informationen und Daten über den Kunden, die Teilnehmenden und Mitarbeiter, von denen es im Rahmen der Konzipierung und Durchführung des Seminars, des Coachings oder der Konzepterstellung Kenntnis erlangt.

8.2 Generelle Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit zwischen den Parteien dürfen vom I.VW-HSG und den einzelnen Dozierenden frei genutzt werden.

8.3 Adressdaten des Kunden und seiner Mitarbeiter und Teilnehmer dürfen vom I.VW-HSG zum Zwecke der direkten Information über zukünftige Weiterbildungsangebote genutzt werden.

8.4 Durch die Anmeldung für eine vom I.VW-HSG organisierte und durchgeführte Veranstaltung erklärt sich die anmeldende Person mit der Datenschutzrichtlinie des I.VW-HSG einverstanden.

8.5 Eine über die in Ziffern 9.1 bis 9.3 getroffene Regelung hinausgehende Verwendung von Informationen und Daten bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Kunden.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Einzelvertrages unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.

9.2 Das I.VW-HSG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für einen Einzelvertrag ist die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Version dieser AGB anwendbar.

9.3 Diese AGB sowie die Einzelverträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB oder einem Einzelvertrag ist St.Gallen.

St.Gallen, den 24. Januar 2023